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Veronika Tjuyong Sieg
Hebamme und
Fussreflexzonentherapeutin
Wussten Sie, dass...
Wussten Sie, dass...
... sich Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und Wöchnerinnen bis 8 Wochen nach der Geburt nicht an den Kosten für allgemeine Leistungen der Grundversicherung bei Krankheit beteiligen müssen? (KVG Art. 64 Abs. 7)
... die Grundversicherung seit dem 15. Juli 2015 die Kosten für 10 Wochenbettbesuche in den ersten 8 Wochen nach der Geburt übernimmt und sogar bis zu 16 Besuche bezahlt, wenn Sie z. B. zum ersten Mal Eltern geworden sind, Ihr Kind zu früh auf die Welt gekommen ist, Sie einen Kaiserschnitt hatten oder Zwillinge geboren haben?
... die Grundversicherung die Kosten für 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit übernimmt?
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