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Als relative Kontraindikationen gelten:

  • Morbus Sudeck am Fuss
  • Gewebsnekrosen am Fuss, beispielsweise aufgrund von Diabetes
  • rheumatische Erkrankungen, welche die Füsse betreffen: Im chronischen Stadium kann eine vorsichtige Arbeit an den Reflexzonen erfolgen.
  • Autoimmunerkrankungen
  • Leukozytopenie
  • Chemo- oder Strahlentherapie bei Krebserkrankungen: Während der Behandlung wird mit behutsamen, weichen Grifftechniken und vielen Ausgleichsgriffen gearbeitet. Etwa 2-3 Wochen nach Abschluss einer Chemo- oder Strahlentherapie können wieder intensivere, kräftigere Grifftechniken eingesetzt werden.

Nicht angezeigt ist eine Fussreflexzonenmassage in folgenden Situationen:

  • vor der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche
  • bei akuten Entzündungen im Venen- und Lymphsystem
  • bei Infekten mit hohem Fieber
  • bei starkem Fusspilzbefall oder nässendem Ekzem
  • bei Psychosen in der Anamnese
  • bei Aneurysmen (Aussackungen von Gefässwänden)
  • wenn sich Fremdkörper in der Nähe lebenswichtiger Organe befinden
  • nach Transplantationen
  • bei Melanomen an den Füssen oder Beinen
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